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1329. November 17. Breslau (actum in stuba curie episcopalis).

sexta fer. p. d. b. Mart. ep.

In Gegenwart der Richter Archidiakon Heinrich und Mag. Arnold von Protzan sowie von Jakob (Pf. von Karschau) und Sydlmann, Prokuratoren des Pf. Heinrich von Kostenblut, und von Stanislaus (Pf. von Romolkwitz), Prokurator des Pf. Jakob von Schöbekirch, erklärt Seidelmann als Prokurator des Pf. von K. gegen die seitens des Pf. v. Sch. vorgeführten Zeugen und deren Aussagen die gerichtliche Einwendung (excipiendo dico), dass deren Zeugniss der Kirche von K. nicht präjudizirlich sei, weil deren Aussagen nur auf Hörensagen beruhten und einander widersprächen etc. Deshalb ersuche er, genannten Jakob von Sch. gemäss der Klage zu verurteilen. Er legt nun weiter die Kompromissurkunde vom 2. März 1312 (cf. Reg. 3257), desgl. eine vom 18. März 1312 (cf. Reg. 3259), ferner eine Sentenz vom 11. Februar 1298 (hier verschrieben Mo CCC X octavo, cf. Reg. 2497), ein bischöfliches Vidimus vom 27. Februar 1306 (cf. Reg. 2883), die Zwischensentenz vom 3. Februar 1311 (cf. Reg. 3185), ein bischöfliches Vidimus vom 27. Februar 1306 (cf. Reg. 2882), einen Geständnissbrief vom 16. Juli 1317 (cf. Reg. 3697), eine Urtheilsbestätigung vom 1. Dezember 1288 (cf. Reg. 2092), eine Sentenz vom 30. Juni 1301 (cf. Reg. 2646), eine Urk. des Breslauer Archidiakons Seymyan über die Zehnten zu Rackschütz dd. Breslau XVI kal. Aug. (17. Juli) 1299 (fehlt in den Regesten), einen Befehlsbrief des Bischofs Heinrich von Breslau an die Pfarrer zu Röchlitz, Neumarkt, Steudnitz, Peterwitz und Polsnitz wegen der dem Pfarrer von K. vorenthaltenen Zehnten zu Sch. etc. dd. Liegnitz VI kal. Sept. (27. August) 1306 (fehlt in den Regesten), einen Bekenntnissbrief des Pfarrers Otto von Crincz (Krintsch), Erzpriesters von Neumarkt, über die von Radak und Panczlaus dem Pfarrer von K. entrissenen Zehnten dd. Mo CC XL XX (!) sexto in crast. b. Mauritii (1276 Sept. 23, fehlt in den Regesten). - Ebenso brachte der Prokurator des Pfarrers Jakob von Sch. seine gegen die Aussagen und die Personen der seitens des Pfarrers von K. vorgebrachten Zeugen gerichteten gerichtlichen Einwendungen vor, alle Zeugen seien in ihren Aussagen absonderlich (singulares) und widersprächen einander in offenkundigen Thatsachen. Deshalb gelte ihr Zeugniss überhaupt nichts, besonders weil dies entweder auf Leichtgläubigkeit oder auf Gerede oder auf Hörensagen beruhte, vornehmlich gelte dies, wie er näher ausführte, von den Aussagen der Priester Johann von St. Mauritius, Lorenz von Hundsfeld und Nikolaus von Viehau, namentlich letzterer sei völlig unglaubwürdig, eine leichtfertige Persönlichkeit und ohne jedes Gewissen, wie er durch Beispiele belegte. Weiter focht er die Aussage des Vertreters des Pfarrers von K. Thiczco an, weil er in dessen Brote stünde, desgleichen die des Notars des Offizials, weil er früher die Sache des Pfarrers von K. vertreten hätte, desgleichen die der Bauern von K., Sablath und Weicherau, da sie des Pfarrers von K. Pfarrkinder seien. Deshalb wären alle jene Aussagen nichts werth, und er spreche aus, dass Jakob und die Kirche zu Sch. nach dem Tode des genannten Johann, weiland Pfarrers von K., freigesprochen werden müsse von jeder Leistung, da jene Vereinbarung nur auf Lebzeiten des genannten Pfarrers Johann geschlossen worden wäre. - Hierauf sprach (oretenus) der Prokurator des Pfarrers von K. die Exkommunikationssentenz über Jakob von Jacubcovicz und dessen Sohn Dietrich aus in Gegenwart der untengenannten Zeugen, desgleichen Stanislaus in seinem und des Pfarrers von Sch. Namen über den Schulzen von Weicherau, und Stanislaus behielt sich namens des Pfarrers von Sch. vor, noch vor dem Schluss der Verhandlung (cause) Urkunden vorzubringen. Hierauf setzten die Richter für die beiderseitige Replik und dem Pfarrer von Sch. für die Einwendung gegen die vorgelegten Urkunden als Termin den 7. Januar (in crast. Epiph. dom.) fest.

Z.: die Breslauer Domherren Magister Gosko und Stanislaus.


Prozessrotulus des Vincenzstifts v. J. 1329 im Bresl. Staatsarch. Vincenzstift 197 b.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.